Berliner Linie

In Berlin, da wo man die Zukunft bereits heute sehen kann, wo angewandter politischer Wahnsinn die Regel und nicht etwa die Ausnahme darstellt, ist auch die Arbeit der Polizei unter speziellen, eben Berliner Verhältnissen zu betrachten.

Bezüglich der Maßnahmen gegen kriminelle arabische und libanesische Clans spricht Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik davon – und die Frau meint das garantiert ernst: „Wir haben genügend Anzeichen, dass es auf jeden Fall Unruhe gibt, dass wir die geschäftlichen Tätigkeiten stören und dass die Beteiligten sich deutlich gestört fühlen“.

Der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeists fragt sich allerdings, ob sich im Strafgesetzbuch Paragraphen finden lassen, die „Unruhe“ oder „sich gestört fühlen“ als Urteilsspruch begründen könnten. Wäre es nicht besser, so denkt der Beobachter ketzerisch, wenn die Beteiligten deutlich verurteilt werden würden?

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