Die Person ist der Polizei bekannt

Die Voraussetzungen, auf denen der Rechtsstaat aufbaut, werden immer fragiler. Die Polizei, aus politischen Gründen längst kaputt gespart und mit Mitteln ausgestattet, die den Kriminellen nur noch lachendes Schulterzucken abnötigen, hat längst den Punkt erreicht, wo Sicherheit nicht mehr überall im Land garantiert werden kann. Sog. „soziale Brennpunkte“ sind auch für die Staatsmacht, tritt sie dort nicht in Mannschaftsstärke auf, längst verlorenes Terrain.

Da auch die Polizei von politischen Weisungen abhängig ist – auch wenn das von der politischen Klasse immer verneint wird – verwundert es z. B. nicht, dass die Kölner Ordnungshüter zwar in der Silvesternacht die sexuellen Angriffe eines Mobs aus Nordafrika und „Syrien“ nicht zu unterbinden vermochten, wenige Tage später jedoch gegen friedliche autochthone Demonstranten mit Wasserwerfern vorgingen und die Teilnehmer dieser Kundgebung mal eben locker einkesselten.

Besonders auffällig ist die Tatsache, dass in Bezug auf Ausländerkriminalität anscheinend nicht nur mit einem Auge weggesehen wird, sondern gleich der ganze Kopf abgewendet wird. Nur so ist es zu erklären, dass, wird die Polizei dann endlich einmal einer kriminellen Person habhaft, diese nach der Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt wird. Wir hören oder lesen dann in den Medien davon, dass eine „polizeibekannte“ Person wieder eine Straftat verübt hat, jedoch nicht in Gewahrsam genommen wurde, da ein fester Wohnsitz vorhanden ist und keine Fluchtgefahr bestehe.

Na ja, Gefahr besteht schon, jedenfalls für die Bürger, die Opfer dieser Täter – polizeibekannt – werden. So wurde vor wenigen Tagen eine 20-jährige Frau von einem der Polizei bekannten Mann vor die Gleise der Berliner U-Bahn gestoßen. Das Opfer – Tod. Der Täter – polizeibekannt. Da stellt sich der gesetzestreue Bürger allerdings zu Recht die Frage, warum, wenn es Wiederholungstäter sind, diese nicht aus dem Verkehr gezogen werden, um eben die Gesellschaft vor Psychopathen, vor Durchgeknallten und vor Berufskriminellen zu schützen.

Der Berliner Täter war, man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen, psychisch gestört. Ja wenn er denn eine Macke hat, warum um Himmels Willen darf der dann frei herumlaufen und andere Menschen gefährden, oder wie in diesem Fall, sogar töten? Haben die Bürger nicht das Recht vor solchen kranken Menschen geschützt zu werden? Warum gilt die besondere Aufmerksamkeit des Staates ausschließlich den von der Norm Abweichenden?

Kriminelle, Psychopathen, Kinderschänder und, nicht zu vergessen, ausländische Intensivtäter können stets auf die Dienste der Sozialmafia vertrauen, denn deren Psychologen, Sozialarbeiter und sonstige „Versteher“ von falsch gelaufener Erziehung verdienen ganz gut daran, diese Typen zu betreuen, zu beraten, gute Sozialprognosen zu erstellen und, zusammen mit Rechtsanwälten und einer Justiz, die durchsetzt ist mit den gesellschaftszerstörenden Idealen der 68er-Bewegung, die Abartigen und Intensivtäter letztendlich immer wieder auf die Bürger loslassen.

Während jeder Baum- und Freiluftpinkler die geballte Staatsmacht, am besten gleich mit Hilfe eines SEKs, fürchten muss, haben Gewohnheitsverbrechen, Kinderschänder und andere Psychos freie Bahn. „Der Täter ist der Polizei bekannt“, diese Aussage kennzeichnet die Erosion des Rechtsstaates wie kaum eine andere.

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