Hartz-IV-Leistungen nach 3 Monaten – für EU-Einwanderer?

Melchior Wathelet, der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, einer, wie man weiß, demokratisch nicht legitimierten Institution des Brüsseler EU-Regimes, hat am Donnerstag in Luxemburg ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem angeregt wird, für den Bezug von deutschen Sozialleistungen nach einem nur 3-monatigen Aufenthalt eine „individuelle Prüfung“ vorzunehmen.

Anlass ist die Klage einer Bosnierin mit schwedischem Paß, die in Deutschland einige Kurzzeitjobs ausgeübt hatte. Nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses suchte sie eine neue Beschäftigung. Das Jobcenter Berlin-Neukölln hatte ihr jedoch nur sechs Monate Hartz-IV Unterstützung bewilligt. Gegen diesen Beschluß reichte die Frau Klage ein.

Sollten deutsche Richter der juristisch nicht verbindlichen Empfehlung des EU-Generalanwalts entsprechen – niemand zweifelt an deren Gehorsam gegenüber dem Brüsseler Regime – so kommen auf Deutschland enorm steigende Sozialausgaben zu.

Passend dazu dieses Fundstück aus dem Netz (Autor unbekannt):

„Ich ging heute Morgen zur Agentur für Arbeit, um dort meinen Hund anzumelden.
Zuerst sagte die Dame:“Hunde bekommen kein
HARTZ IV!“
So erklärte ich ihr, daß mein Hund schwarz ist, arbeitslos, faul, kein deutsch kann, keinen Anhaltspunkt hat, wer sein Vater ist und keine Dokumente vorweisen kann.
So schaute sie in ihrem Buch nach, um zu sehen, welche Voraussetzungen für HARTZ IV erforderlich sind,
Mein Hund erhält seine erste Überweisung am Freitag,
Deutschland ist ein gutes Land“

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