Wenn Parteispenden zum Akt des Widerstands werden

Das im Dezember 2015 von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Parteienfinanzierung, das der AfD untersagt, den gesamten Umsatz ihres Goldhandels für die Inanspruchnahme der staatlichen Teilfinanzierung geltend zu machen, hat sich als Rohrkrepierer erster Güte erwiesen. Das erklärte Ziel der politischen Kaste, die finanzielle Grundlage der unliebsamen weil bürgernahen Partei zu untergraben, ging gründlich daneben.

Der Spendenaufruf der AfD nach der Gesetzesänderung spülte innerhalb weniger Wochen 3,1 Millionen Euro in deren Parteikasse. Wie ein Sprecher der AfD süffisant mitteilte, habe die Partei inklusive der staatlichen Zuschüsse jetzt insgesamt 6,4 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 1,4 Millionen Euro mehr als über Zuschüsse für den Umsatz des Goldshops zu erzielen gewesen wären.

Chapeau AfD, so bringt man die regierenden Volksverräter zum Kotzen. Weiter so!

Was werden die Etablierten jetzt wohl unternehmen, um sich der immer erfolgreicher werdenden politischen Konkurrenz zu entledigen? Die AfD, natürlich zum Schutze der Demokratie, verbieten? Deren Vermögen einziehen? Die Mitglieder, natürlich ebenfalls zum Schutze der Demokratie, verhaften? Der erste Versuch die Partei mit der Änderung des Parteiengesetzes platt zu machen, ist gescheitert. Mal sehen, als wie einfallsreich Maas und Konsorten sich erweisen werden. Da muss doch was zu machen sein…

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