Berlin, die Hauptstadt des angewandten Wahnsinns kann so manches. Wunderbare schwul-lesbische Feste ausrichten, Unisex-Toiletten in öffentlichen Gebäuden einrichten, sich hilflos gegenüber illegal in der Stadt sich aufhaltenden Personen erweisen und bei jedem öffentlichen Bauvorhaben den Kostenrahmen um mindestens 60 Prozent überschreiten.
Was Berlin erwiesenermaßen nicht kann, ist die ordnungsgemäße Verwahrung von Sexualstraftäter. Dort wurden jetzt zwei gefährliche Vergewaltiger wegen, wie es heißt, „persönlicher und sachlicher Überlastung des Vorsitzenden Richters“ aus der Haft entlassen.
Herr, laß Hirn vom Himmel fallen!