Die sanfte Diktatur der Haltung

Über die Notwendigkeit einer staatlich verordneten Medienethik

Der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeists erlaubt sich was: Die Bildung einer eigenen Meinung abseits des geframten Mainstreams – und das geht gar nicht, denn damit wird die politische Ordnung, bekannt auch unter dem Terminus „Unsere Demokratie‟ bedroht.

Doch zum Glück naht die Rettung:

Es bedarf keiner bloß vagen Gedankenspiele mehr, sondern der sofortigen Etablierung einer unnachgiebigen, staatlich legitimierten Arbeitsgruppe für medienethische Fragen, ein Gremium, das mit dem unmissverständlichen Auftrag ausgestattet ist, verbindliche Richtlinien für die publizistische Verantwortung der Medien zu diktieren und das Abweichen vom korrekten Korridor der Berichterstattung unter moralische Quarantäne zu stellen. Denn wer im modernen, stürmischen Informationszeitalter noch an die naive Mär von der unregulierten, wilden Meinungsfreiheit glaubt, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Freiheit, so lehrt uns das zeitgenössische, qualitätsjournalistische Framing, ist schließlich kein Freibrief für das Ungefähre, das Störende oder gar das Falsche. Wahre Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit des Richtigen. Und was richtig ist, das sollte im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der demokratischen Hygiene nicht dem profanen Zufall oder gar dem ungebildeten Urteil des Konsumenten überlassen werden. Es verlangt nach Führung, nach Struktur und vor allem: nach staatlich verordneter Ethik.

Der semantische Giftschrank: Ethik als Instrument der Ausgrenzung

In der schillernden Begriffswelt des modernen Haltungsjournalismus hat das Wort „Ethik“ eine bemerkenswerte Metamorphose durchlaufen. War es einst ein philosophischer Reflexionsraum für das moralische Handeln des Einzelnen, so fungiert es heute als scharfkantiges Werkzeug der sozialen und publizistischen Exklusion. Wenn heute von „medienethischer Verantwortung“ gesprochen wird, meint dies selten die handwerkliche Sorgfaltspflicht, das unvoreingenommene Prüfen von Quellen oder das geduldige Anhören der Gegenseite. Vielmehr ist „Ethik“ zum Synonym für Konformität geworden. Wer sich innerhalb des konsensualen Korridors bewegt, gilt als ethisch integer; wer ihn verlässt, gerät augenblicklich unter den Verdacht der „Demokratiegefährdung“ oder der Verbreitung von „Hass und Hetze“.

Dieses Framing funktioniert nach einer simplen, aber hocheffektiven binären Logik: Auf der einen Seite steht der „Qualitätsjournalismus“, der sich per definitionem im Besitz der Wahrheit und der moralischen Überlegenheit befindet. Auf der anderen Seite lauert die dunkle Welt der „Desinformation“, der „Verschwörungserzählungen“ und der „rechten Krawallschleudern“ [1]. In diesem manichäischen Weltbild ist kein Platz für Nuancen oder gar für einen echten, schmerzvollen Diskurs. Die medienethische Richtlinie dient hierbei als unsichtbares Geländer, das den Journalisten davor bewahrt, in die Abgründe des Zweifels zu stürzen. Sie definiert nicht, wie berichtet werden soll, sondern was geglaubt werden muss. Die staatlich verordnete Medienethik ist somit nichts anderes als die Institutionalisierung dieses Zustands: die Erhebung des politisch erwünschten Framings in den Rang eines gesetzlichen Gebots.

Vom freiwilligen Presserat zum staatlichen Moralkommissariat

Historisch gesehen war die Medienethik in Deutschland ein zutiefst staatsfernes Konstrukt. Der Deutsche Presserat, gegründet als Selbstkontrollorgan der Verleger und Journalisten, sollte als Puffer zwischen der freien Presse und dem Staat dienen [2]. Man wollte verhindern, dass die Politik direkten Einfluss auf die Inhalte nimmt. Doch diese klassische Idee der Staatsferne wirkt in den Augen moderner Gesellschaftsingenieure wie ein Relikt aus einer fernen, unaufgeklärten Epoche. Die Selbstregulierung, so der zynische Tenor der heutigen Debatte, sei zahnlos und unzureichend, um den „Fluten des Hasses“ im digitalen Raum Herr zu werden.

Unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen Desinformation“ und des „Schutzes von Minderheiten“ wird daher die schrittweise Transformation der Selbstregulierung in eine staatlich gelenkte Ko-Regulierung vorangetrieben. Der Medienstaatsvertrag und europäische Initiativen wie der European Media Freedom Act (EMFA) markieren diesen Epochenwechsel [3] [4]. Offiziell geht es natürlich um die „Sicherung der Medienvielfalt“ und den „Schutz der Unabhängigkeit“ [4]. Doch wer das kleingedruckte Framing zu entziffern vermag, erkennt schnell die neue Architektur der Kontrolle.

Dieser Wandel vollzog sich in drei erkennbaren Stufen. In der klassischen Moderne galt das Leitbild der Staatsferne und der freiwilligen Selbstkontrolle: Der Deutsche Presserat fungierte als unabhängiges Organ, und Abweichung definierte sich nach handwerklich-ethischen Maßstäben, dem Verstoß gegen den Pressekodex. In der spätmodernen Transformation rückte an diese Stelle das Modell der staatlich moderierten Ko-Regulierung, getragen von Landesmedienanstalten und europäischen Aufsichtsboards; als neue Kategorien des Unzulässigen avancierten nun „Desinformation“, „Hassrede“ und die vermeintliche Gefährdung des Diskursklimas. Die logische Vollendung dieses Prozesses ist die staatlich verordnete Medienethik selbst: staatlich legitimierte Arbeitsgruppen und Ethikräte als oberste Instanz, und als Abweichung gilt fortan jedes Verlassen des definierten moralischen Konsenses, unabhängig von handwerklicher Qualität oder faktischer Richtigkeit.

Die Einrichtung einer staatlich verordneten Arbeitsgruppe für Medienethik wäre der logische Schlussstein dieses Gebäudes. Sie würde die ohnehin erodierende Grenze zwischen Staat und Presse endgültig schleifen. Ein solches Gremium, besetzt mit den „richtigen“ Experten aus Politik, regierungsnahen NGOs und handverlesenen Medienwissenschaftlern, würde Richtlinien erlassen, die zwar formal keine Zensur darstellen, denn Zensur findet im juristischen Sinne ja nicht statt,, aber über den Hebel der Lizenzierung, der Auffindbarkeit auf Plattformen und der Vergabe von Fördermitteln eine lückenlose Konformität erzwingen. Es wäre das Moralkommissariat im Gewand der wissenschaftlichen Expertise.

Das „richtige“ Framing als staatsbürgerliche Pflicht

Um die Notwendigkeit einer solchen staatlichen Medienethik zu verstehen, muss man sich das vom Mainstream betriebene Framing genauer ansehen. Journalismus versteht sich heute in weiten Teilen nicht mehr als Chronist der Wirklichkeit, sondern als deren Gestalter. Der moderne Journalist sieht sich als Pädagoge, der sein Publikum nicht informieren, sondern erziehen und vor den falschen Einflüssen schützen muss. Fakten sind in diesem Kontext keine objektiven Konstanten mehr, sondern Rohmaterial, das erst durch das richtige Framing in eine gesellschaftlich verträgliche Form gegossen werden muss.

Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Berichterstattung über Krisen, seien es Pandemien, Migrationsbewegungen oder der Klimawandel. Hier gilt das Abweichen vom offiziellen, wissenschaftlichen oder politischen Konsens schnell als „unethisch“. Wer Fragen stellt, die das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttern könnten, betreibt „Delegitimierung des Staates“. Die geplante medienethische Arbeitsgruppe hätte in diesem Szenario die Aufgabe, dieses Erziehungsmodell wissenschaftlich zu untermauern und zu kodifizieren. Sie würde Richtlinien erstellen, die festlegen, wie über sensible Themen zu berichten ist, um die „gesellschaftliche Resilienz“ nicht zu gefährden.

Das Framing ist dabei meisterhaft: Die Einschränkung des Sagbaren wird als „Schutz des Debattenraums“ verkauft. Die Ausgrenzung kritischer Stimmen ist kein Akt der Intoleranz, sondern eine „Maßnahme gegen die Spaltung der Gesellschaft“. In dieser verkehrten Welt ist der konforme Journalist der wahre Held der Pressefreiheit, während der Abweichler, der auf der Einhaltung klassischer journalistischer Standards beharrt, als Bedrohung für die Demokratie gebrandmarkt wird. Die staatliche Medienethik liefert hierfür das theoretische Fundament: Sie adelt das Framing zur ethischen Pflicht.

Die Ökonomie des Gehorsams: Wie Konformität belohnt wird

Kein System der moralischen Lenkung funktioniert ohne ein ausgeklügeltes System von Anreizen und Strafen. Die staatlich verordnete Medienethik greift hierbei auf bewährte ökonomische Mechanismen zurück. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der ohnehin über eine zwangsweise eingetriebene Haushaltsabgabe in Milliardenhöhe finanziert wird, dient dabei als das Mutterschiff der Konformität. Hier ist die Verflechtung zwischen Politik und Medien am offensichtlichsten, auch wenn die Legende der „Staatsferne“ in Sonntagsreden gebetsmühlenartig wiederholt wird [5]. Die Aufsichtsgremien sind traditionell mit Vertretern der etablierten Parteien und der ihnen nahestehenden gesellschaftlichen Gruppen besetzt [5]. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass die Berichterstattung dieser Sender auffallend oft mit den Narrativen der Bundesregierung korrespondiert.

Für die privaten Medien hingegen, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen, wird das Korsett der staatlichen Medienethik über andere Kanäle festgezurrt. Der Medienstaatsvertrag regelt beispielsweise die sogenannte „Auffindbarkeit“ von Medienangeboten auf Benutzeroberflächen und Smart-TVs [6]. Wer als „ethisch wertvoll“ eingestuft wird, wer also die Richtlinien der geplanten Arbeitsgruppe vorbildlich umsetzt,, wird von den Algorithmen der Plattformen bevorzugt ausgespielt. Wer hingegen querdenkt, dessen Reichweite wird gedrosselt. Hinzu kommen direkte und indirekte staatliche Subventionen, etwa für die Zustellung von Tageszeitungen oder für „innovative journalistische Projekte“, die sich dem Kampf gegen Desinformation verschrieben haben.

Diese Ökonomie des Gehorsams schafft eine Situation, in der sich abweichender Journalismus schlicht nicht mehr rechnet. Der Markt wird nicht durch Zensur bereinigt, sondern durch die gezielte Lenkung von Aufmerksamkeits- und Finanzströmen. Die staatlich verordnete Medienethik liefert die Kriterien für diese Selektion. Sie entscheidet, wer am Tisch des Qualitätsjournalismus Platz nehmen darf und wer mit den Brosamen der digitalen Bedeutungslosigkeit vorliebnehmen muss.

Die vollendete Harmonie: Ein zynischer Ausblick

Am Ende dieses Prozesses steht die vollendete medienethische Harmonie. Wenn die Richtlinien der staatlichen Arbeitsgruppe erst einmal flächendeckend implementiert sind, wird der lästige Dissens, der die demokratische Debatte so oft verlangsamt und verkompliziert hat, endgültig der Vergangenheit angehören. Die Medienlandschaft wird sich in einem Zustand des permanenten, ethisch geprüften Einvernehmens befinden. Es wird keine störenden Fragen mehr geben, keine unbequemen Enthüllungen, die das Vertrauen in die weisen Entscheidungen der Regierung erschüttern könnten.

Der Bürger, befreit von der Last, sich aus einer Vielzahl widersprüchlicher Informationen eine eigene Meinung bilden zu müssen, kann sich beruhigt zurücklehnen. Er wird sanft gebettet im weichen Kissen des staatlich geprüften Framings. Jede Nachricht, die ihn erreicht, wird das Prädikat „medienethisch wertvoll“ tragen. Und sollte sich doch einmal ein kritischer Gedanke in sein Bewusstsein stehlen, so wird er diesen schnell als das erkennen, was er ist: ein unethischer Fremdkörper, ein Symptom mangelnder demokratischer Hygiene, das es im Sinne des Gemeinwohls zu eliminieren gilt.

Die staatlich verordnete Medienethik ist somit nicht das Ende der Pressefreiheit, sondern ihre endgültige, dialektische Vollendung. Sie befreit die Presse von der lästigen Pflicht, frei zu sein, und entlässt sie in die wohlige Sicherheit des staatlich betreuten Denkens.

Referenzen

[1] ver.di zur Pressefreiheits-Debatte: Rechte Krawallschleudern in die Schranken weisen

[2] Bundeszentrale für politische Bildung: Grundlagen der Medienpolitik

[3] Die Medienanstalten: Medienstaatsvertrag (MStV)

[4] European Commission: Questions & Answers on the European Media Freedom Act

[5] Deutschlandfunk: Immer noch viel Politik in den ZDF-Aufsichtsgremien

[6] Die Medienanstalten: Auffindbarkeit, Desinformation und Online-Plattformen: Der neue Medienstaatsvertrag ist beschlossen

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