Mal wieder gut gemeint, aber…

„Howgh,“ um mal den alten Karl May aus der Mottenkiste zu holen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat’s mal wieder krachen lassen. Am 4. Oktober 2024 (Az. C-608/22 und C-609/22) hieß es sinngemäß: Wer Asyl in der EU möchte, muss nur eine simple Checkliste abhaken. Erstens: Frau sein. Zweitens: Aus Afghanistan kommen. Zack – willkommen in der Union!

Bäng!

Nobel, ehrenwert, geradezu ritterlich! Aber irgendwie kitzelt’s doch da so ein bisschen, oder?

Was passiert eigentlich, wenn ein bislang „männlich Gelesener“ Afghane sich plötzlich, nach der neuesten „weiblich Gelesen“-Richtlinie, als Frau identifiziert? Ist das Ticket dann auch gelöst?

Und, na klar, die nächste Hammerfrage: Gilt der Familiennachzug dann auch für „richtige“ Frauen, also biologisch und so? Und wer bringt dann das Gepäck mit? Töchter, Schwestern, Nichten – oder doch eher die „männlich gelesene“ Entourage?

Ach, und wo wir grad beim Thema „gut gemeint“ sind: War das nicht auch mal der Anspruch des Kommunismus?

Fragen über Fragen…

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