Im Gegenteil, laut dem – kann man das noch Urteil nennen? – des Bundesverfassungsgerichts zum, seiner Meinung nach, zu kurz greifenden Klimaschutzgesetz von 2019 wird nach der Corona-Diktatur, die bereits für zahlreiche Grundrechtseinschränkungen verantwortlich war, die Klima-Diktatur folgen. Ich zitiere aus der Pressemitteilung, die wiederum aus dem „Urteil“ zitiert:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Wer an diesem schwarzen Donnerstag, den 29. Mai 2021 immer noch daran glaubt, Deutschland sei ein Rechtsstaat…