Was „Dunkeldeutschland“ längst wusste

Man braucht hinsichtlich des Versagens der Regierung bezüglich der Grenzöffnung im Herbst 2015 kein Jurastudium, um zu erkennen, dass das Handeln der Kanzlerin gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Zwei Tage vor der Bundestagswahl kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu der Erkenntnis, dass, wie es so schön schwammig erklärt wird, die Rechtsgrundlage der Einreise von „Asylsuchenden“ bis jetzt nicht geklärt ist. Eigentlich, so der Dienst, hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge abgewiesen werden müssen.

Da lag der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeistes also vollkommen richtig, wenn er die illegale Masseneinschleusung von angeblich Verfolgten und Bedrohten, die sich jedoch in Wahrheit als der Bodensatz islamischer Länder erwiesen, als kriminelle Handlung speziell der Bundeskanzlerin wertete.

Besser spät als nie, könnte man argumentieren, taucht die Einschätzung der Juristen auf. Wer spätestens bis jetzt noch nicht weiß, bei welcher Partei er am Sonntag sein Kreuz machen soll, der wird einen Teil der Verantwortung für die Zerstörung Deutschlands tragen, denn die GröKaZ hat wiederholt angekündigt, das sie ihre Position hinsichtlich der weiteren Flutung unserer Heimat mit Menschen, die unsere Welt, unsere Freiheit, unsere Werte und unsere Art zu leben aus tiefsten Herzen verachten und ablehnen, auf keinen Fall verändern wird.

„Bürger“, so steht es auf einem Wahlplakat der AfD, „holt Euch Euer Land zurück.“ Wer sich am 24. September diese Gelegenheit entgehen lässt, ist für mich genauso kriminell wie die GröKaZ. Diese und die ihr ergebenen Vasallen gehören vor ein ordentliches Gericht gestellt.

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