Eine Widerlegung biologistisch-naturalistischer Reduktion
Die These, dass „die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“ sei und „Menschenwürde und Lebensschutz rechtlich entkoppelt“ seien, stellt eine fundamentale Herausforderung für das Verständnis von Humanität, Ethik und Recht dar. Sie impliziert eine Relativierung der Menschenwürde, indem sie deren universelle Geltung auf eine vermeintlich fehlerhafte Ableitung aus bloßen biologischen Fakten reduziert und zudem eine Trennung zwischen dem Wert des Menschen und dem Schutz seines Lebens postuliert. Dieser Essay wird diese provokante Behauptung kritisch beleuchten und umfassend widerlegen. Es wird argumentiert, dass die Menschenwürde keineswegs ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss ist, sondern tief in philosophischen und ethischen Prinzipien verwurzelt ist, die über die reine Biologie hinausgehen. Ferner wird aufgezeigt, dass Menschenwürde und Lebensschutz sowohl ethisch als auch rechtlich untrennbar miteinander verbunden sind und eine Entkopplung nicht nur logisch inkonsistent, sondern auch moralisch und gesellschaftlich gefährlich wäre. Die universelle Geltung der Menschenwürde ist vielmehr das unerschütterliche Fundament einer humanen Rechtsordnung und einer gerechten Gesellschaft, die das Leben in all seinen Phasen schützt und achtet. Weiterlesen