Alle (namentlich die hier), denen schon immer die vom erlaubten Mainstream abweichende politische Meinung des Bürgers ein Dorn im Auge war, können jetzt frohlocken. Das in Rekordzeit durch die Instanzen gepeitschte Ermächtigungsgesetz, Verzeihung, das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das nichtsdestotrotz gut zwei Dutzend Mal von „ermächtigen“ spricht, ist dazu da, die widerspenstigen Bürger, die, die sich partout nicht damit abfinden wollen, wie die Regierungsclique mit tatkräftiger Hilfe des inzwischen vom Staat alimentierten polit-medialen Kartell sukzessive die Freiheit des Einzelnen beschneidet, zu disziplinieren.
Bei jeder Ausrufung welch auch immer einer Pandemie – auch die jährlich auftretende Grippe dürfte bald unter diese Rubrik fallen – erhält ein zukünftiger Bundesgesundheitsminister, der dann vielleicht über die Qualifikation eines abgebrochenen was auch immer Studiums verfügt, das Recht und die Möglichkeit, wie es im Artikel 7 des Ermächtigungsgesetzes zu lesen ist, die Einschränkung von Grundrechten anordnen zu können.
Wörtlich heißt es:
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 1 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Wer immer noch der irrigen Meinung ist, die Regierung hätte in den vergangenen Monaten und würde in der Zukunft vernünftiges und zielführendes Handeln an den Tag gelegt, um die Ausbreitung der sog. Corona-Epidemie zu verhindern, der dürfte angesichts der bisher angewandten und zukünftig durch das Ermächtigungsgesetz drohenden Maßnahmen eines Besseren belehrt worden sein.
So fanden und finden im großen Stil die Beerdigungen von Personen krimineller Großfamilien zwar ohne Abstandsregeln, dafür jedoch unter Polizeischutz statt. Die Bürger sollen „soziale Kontakte“ vermeiden, doch im Berufsverkehr Arsch an Arsch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, die, im Gegensatz zu den Ländern Asiens, die die sog. Epidemie längst überwunden haben, nicht mehrmals täglich desinfiziert werden.
Die Alten und Kranken sterben einsam in den unter staatlicher Beteiligung privatisierten Pflegehöllen, während – welche Klientel feiert da wohl – „Familienfeiern“, so der Sprachgebrauch der Öffentlich-Rechtlichen-Verdummung munter vonstattengehen.
Da werden friedliche Demonstranten, unter denen sich sowohl Familien mit Kindern als auch um ihre Existenz kämpfende Menschen befinden, die allesamt ihr Recht zur Meinungsäußerung wahrnehmen, von den Staatsmedien kriminalisiert und – in Berlin – von Wasserwerfern der Polizei malträtiert oder – in Leipzig – vom kriminellem Arm der Merkel-Junta, von den sog. Autonomen mit Gewalt an ihrem Recht zu demonstrieren gehindert.
Covid-19 ist zweifelsohne für manche Menschen ein tödlicher Virus, für die überwiegende Mehrheit, so ernst zu nehmende Wissenschaftler wie Karina Reiss und Sucharit Bhakdi, jedoch bestenfalls der Auslöser unbestimmter Unannehmlichkeiten, der nur allzu gerne von den Politikern dazu benutzt wird, die Welt, wie wir sie kennen, durch diktatorische Maßnahmen zu verändern.
Wäre die sog. Corona-Epidemie nicht ausgebrochen, interessierte Kreise, genauer gesagt, gelangweilte Milliardäre mit politischem Sendungsbedürfnis und sog. Nichtregierungsorganisationen, also allesamt demokratisch nicht legitimierte Interessengruppen, hätten sie erfinden müssen, um ihre Pläne für den „Great Reset“, den großen Neustart für eine Welt nach ihren perversen Vorstellungen, durchsetzen zu können.
Der UN-Migrationspakt und sein kleiner europäischer Bruder, der EU-Migrationspakt und die daraus folgenden Umsiedlungen schwarz- und nordafrikanischer Menschen nach Europa, dürfte von den hier lebenden Autochthonen nicht ohne Widerstand akzeptiert werden. Ebenso dürfte die unter staatlicher Aufsicht und politischer Förderung stattfindende Islamisierung des europäischen Kontinents durch sog. „Flüchtlinge“ aus muslimisch geprägten Ländern, die offen und unverhohlen unsere Gesellschaftsordnung ablehnen, für weitere Konflikte mit den hier „bereits länger lebenden Menschen“ (Die Diktion der GröKaZ) sorgen.
Dazu kommt der von den etablierten Parteien, vom Kartell der Bürgerfeinde, forciert betriebene Wahnsinn eines angeblich anthropogenen Klimawandels, der nur abgewendet werden kann, wenn die industrialisierte Welt auf alles verzichtet, was die CO2-Bilanz erhöht.
Da passt es doch ganz ausgezeichnet, dass ausgerechnet jetzt eine Pandemie aufgetreten ist, die es erforderlich macht, mit diktatorischen Maßnahmen die Rechte der Bürger auf vielfältige Weise einzuschränken. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Noch einmal zum Mitdenken:
Artikel 7 des Ermächtigungsgesetzes, Verzeihung, des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 1 werden die Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Vielleicht ist es höchste Zeit – oder die letzte Möglichkeit – zum … oder zur … zu greifen?!