Parlament der Schande

Dachte der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeistes angesichts des von Merkel am 14. März 2018 geleisteten Meineids, „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ noch, die Bösartigkeit, die Illoyalität gegenüber den Bürgern und die Pflichtverletzungen der sog. Volksvertreter würden auch in der neuen Regierung das gewohnte Maß nicht überschreiten, so wurde dieser bereits zwei Tage später, am 16. März eines Besseren belehrt.

In namentlicher Abstimmung im Bundestag über den Schutz deutscher Grenzen vor unberechtigtem Übertritt, basierend auf dem Antrag der AfD auf Einführung sofortiger umfassender Grenzkontrollen und Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt, beschloss das „Parlament“ nahezu einstimmig, unser Land auch weiterhin für jedwede Person bedingungslos zu öffnen. Zwar hat das Oberlandesgericht Koblenz Anfang 2017 in einem Urteil festgestellt, dass bezüglich der illegalen Einwanderung „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik (…) in diesem Bereich seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet (…) momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt“ wird.

Trotzdem, also widerrechtlich und mit enormer krimineller Energie hat das Parlament der Schande den Antrag der AfD abgelehnt und damit demonstriert, dass es das weitere Abschlachten junger Mädchen und Frauen als Kollateralschäden bezüglich des nunmehr forciert vorangetriebenen Volksaustausches in Kauf nehmen wird. Die Bürger sollten sich Namen der 544 Abgeordneten, die seit dem 16. März wohl zu Recht als Volksverräter bezeichnet werden dürfen, merken.

Es wird seitens der Politik gar nicht mehr verschwiegen, was deren Ziel, nämlich der große Austausch, ist. So kommentierte der SPD-Parlamentarier Uli Grötsch die Verweigerung des Schutzes unserer Heimat, dass eine umfassende und dauerhafte Kontrolle an den deutschen Außengrenzen „weder rechtlich möglich noch von uns politisch gewollt“ sei.

Was bei jedem sog. G-Gipfel auch in Deutschland funktioniert, lückenlose Grenzkontrollen und die Abweisung unerwünschter Personen, soll bezüglich des Schutzes der „normalen“ Bürger nicht gelten? Am 16. März 2018 hat sich ein großer Teil des Parlaments als krimineller Haufen entlarvt, der, in wessen Auftrag auch immer, Deutschland zum Abschuss freigegeben hat.

Pfui Teufel, ihr Volksverräter!

Dieser Beitrag wurde unter Antipathie, Denunzianten und Volksverräter, Die dümmsten Sprüche der Woche, Gedanken zum Tag, Keine Islamisierung?, So sieht´s aus, Systemfehler abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.