R.I.P Versammlungsfreiheit

Demokratieverbot

Die vor kurzem, angeblich aus Sicherheitsgründen verbotene Pegida-Demonstration in Dresden war, wie zu befürchten, kein Einzelfall. Jetzt hat die Stadt Leipzig die für Montag angemeldete Legida-Demonstration aus Gründen eines „Polizeinotstands“ verboten.

Das ist fadenscheinig und ein durchsichtiges Manöver, um in Zukunft Versammlungen mit politisch unliebsamen Themen zu untersagen. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) verfügt angeblich über zu wenige Polizisten, um die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit gewährleisten zu können.

Das ist nichts weniger, als der Beginn der Diktatur im Namen einer politischen Korrektheit, die sich jeder abweichenden Meinung verweigert und ihre eigene Deutungshoheit der politischen Muster absolut setzt. Mit dem Verbot der Pegida-Demo wurde eine Stufe der politischen Eskalation erreicht, die jetzt, mit dem Verbot der Leipziger Legida-Demo – Originalton sächsisches Innenministerium: „Legida-Aufmarsch“ – einen weiteren Höhepunkt erreicht hat.

Während an jedem Wochenende tausende Polizisten betrunkene „Fußballfans“ bewachen und zu den jährlichen 1. Mai Krawallen in Berlin Polizisten aus ganz Deutschland als Prügelknaben für linksradikale Gewalttäter – die rotgrüne SA, deren euphemistische Selbstbezeichnung „Autonome Szene“ lautet – herbeikutschiert werden, will der Leipziger Obersozi Jung den Bürger mit seiner These vom „Polizeinotstand“ nur noch verarschen. Oder, provokante Frage, hat die herrschende „Elite“ die linksrotgrüne SA nicht mehr im Griff?

Dem politischen Establishment muss der Arsch so sehr auf Grundeis gehen, dass die Schergen des Regimes, die sich, um bei euphemistischen Selbstbezeichnungen zu bleiben, als „Volksvertreter“ bezeichnen und bei dieser Lüge noch nicht einmal rot im Gesicht werden, bereit sind, zu jeden, wirklich jedem Mittel zu greifen, um Meinungen, die konträr zum politisch Erwünschten und Erlaubten verlaufen, zu unterdrücken.

Wie sagte doch die GröKaZ anlässlich ihres Ungarn-Besuches an die Adresse des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán? Man muss „Verständnis für abweichende Meinungen haben“. Das gilt anscheinend nicht in Deutschland.

Widerstand gegen dieses politische System, das zwar die Gewalttaten linksradikaler Straftäter stillschweigend duldet, die verfassungsmäßigen Rechte kritischer Bürger jedoch beschneidet, ist dringend geboten. Von innen heraus kann das anscheinend nicht mehr geschehen.

Sieht die Zukunft etwa so aus, dass nur noch dann demonstriert werden darf, wenn keine „Gegendemonstrationen“ angesagt sind, im Klartext also nur noch dann, wenn die von Frau Schwesig mit Steuergeld finanzierte politische Geschmackspolizei Antifa sich nicht provoziert fühlt?

Solange das Grundgesetz noch Gültigkeit besitzt, bleibt dem Bürger die Möglichkeit zur Gegenwehr:

Artikel 20 GG

  • (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  • (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Vielleicht ist das nicht mehr lange der Fall. Handeln wir also lieber früher als zu spät.

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