Maria Noichl, SPD-Europaabgeordnete:
„Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker erkennt die kollektiven und individuellen Rechte der indigenen Völker an: insbesondere ihre Rechte auf ihr Land, ihr Eigentum, ihre natürlichen Ressourcen, ihre Gebiete, ihre Kultur, ihre Identität und ihre Sprache, auf Beschäftigung, Gesundheit und Bildung sowie auf die freie Bestimmung über ihren politischen Status und ihre wirtschaftliche Entwicklung. Leider ist sie nicht rechtsverbindlich. Deshalb haben wir Europaabgeordneten uns dafür ausgesprochen, diese Rechte stärker zu schützen.“
Das gilt natürlich nicht für das deutsche Volk, das nach offizieller Diktion bekanntlich kein Volk mehr sein darf, sondern nur noch eine Bedarfsgemeinschaft hier lebender Personen.