Das Recht auf Asyl ist ein hohes Gut. Wer in seinem Heimatland politisch verfolgt und körperlich misshandelt wird, der hat jedes Recht, in einem anderen Staat um Aufnahme und Schutz zu bitten. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. So steht es im Artikel 16a des Grundgesetzes. Niemand in Deutschland will diesen Passus ernsthaft infrage stellen.
Wie alle an sich guten Dinge ist leider auch das Recht auf Asyl in Lauf der letzten Jahre dermaßen pervertiert und de facto ausgehöhlt worden, dass aus einem einstmals notwendigen Gesetz für Einzelfälle inzwischen ein Persilschein für die ungesteuerte Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme geworden ist.
Noch einmal, wer aus politischen Gründen in seiner Heimat verfolgt wird, dem muss Asyl gewährt werden. Ob dies jedoch, und das ist eine provokante Frage, auch für tschetschenische Islamisten zu gelten hat, die in den letzten Monaten massenhaft nach Deutschland eingereist sind, muss bezweifelt werden. Genauso süffisant könnte man die Frage stellen, aus welchem Grund Moslems ausgerechnet an die Türen des „bösen und ungläubigen“ Westens klopfen, wo es doch zahlreiche Länder gibt, in denen die „Religion des Friedens“ herrscht und in denen, folgt man den Schwafeleien westlicher „Islamversteher“, die beispiellose islamische Solidarität herrscht.
Leider ist das Asylrecht zu einer Blankovollmacht mutiert, die den direkten Zugriff auf staatliche Leistungen ermöglicht. Da erweisen sich 90 Prozent der „politisch Verfolgten“ in Wahrheit als Wirtschaftsflüchtlinge, denen es einzig um die Verbesserung ihres Lebensstils geht. Nun ist das ja eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung, in ein Land zu gehen, in dem diese Verbesserung anscheinend möglich ist. Doch das war und ist nicht der Sinn des Rechts auf Asyl.
Bedauerlicherweise ist Deutschland bzw. seine politischen Führer, nicht gewillt, diesen Wirtschaftsflüchtlingstourismus zu stoppen. Das liegt auch daran, dass die Asylverfahren zu lange dauern und es sich in den Herkunftsländern herumgesprochen hat, dass auch ein abgelehnter Asylantrag noch lange keine Ausweisung oder Abschiebung bedeutet. Der Staat verstößt also permanent gegen die von ihm selber geschaffenen Gesetze.
Darüber hinaus gibt es im Asylrecht den Absatz 2, der besagt, dass, wer über einen sicheren Drittstand oder gar aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft als Asylbewerber nach Deutschland einreist, sich nicht auf Absatz 1, „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ berufen kann. Das ist deutlich formuliert, jedoch anscheinend nicht mehr in juristischen Gebrauch. Wie kann es sonst sein, dass z. B. Italien Asylbewerbern Geld und Papiere übergibt und sie dann Richtung Norden, also Richtung Deutschland schickt, ohne dass das Außenministerium dagegen protestiert und die Leute postwendend nach Italien zurückschickt?
Deutschland ist ohne Zweifel ein starker Magnet für diejenigen, denen es um die Verbesserung ihrer Lebenssituation geht. Wer mit seinem fachlichen Können, seinem Wissen, seinem Fleiß und seiner Bereitschaft, sich in diese Gesellschaft zu integrieren, in unser Land kommt, ist herzlich willkommen. Ebenso derjenige, der in seiner Heimat politisch verfolgt ist. Dass das jedoch nicht für Kriminelle zu gelten hat, ist eigentlich selbstverständlich, jedoch anscheinend ebenfalls dem politischen Verständnis unserer herrschenden Eliten entfallen. Über deren Gründe kann nur spekuliert werden.
Natürlich sind die Bürger unseres Landes besorgt über die starke Zunahme der Asylbewerberzahlen. Natürlich haben die Bürger Angst davor, wenn neben ihren Häusern und Wohnungen ein Asylantenheim entsteht. Auch wenn es die gleichgeschalteten Medien immer wieder zu verschleiern versuchen, ein Heim mit sog. Asylbewerbern wird schnell zu einem Verbrechensschwerpunkt. Mann sollte sich einmal mit den Betroffenen und dem zuständigen Polizeiabschnitt unterhalten, dann würden ungeschönte Zahlen zum Vorschein kommen.
Wer kann es den Bürgern verübeln, wenn sie sich gegen Asylbewerberheime in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft aussprechen? Werden die doch bevorzugt in Gebieten eingerichtet, in denen bereits einkommensschwache Menschen leben, denen es nur schwer vermittelbar ist, warum ausgerechnet zweifelhaften „Flüchtlingen“ aus Zentralafrika ohne großen Verwaltungsaufwand sofort alle Leistungen des Sozialstaats zustehen, wo doch der Autochthone sich erst mühsam – und oft vergeblich – durch den Antrags- und Paragraphendschungel bemühen muss.
Wie kann es sein, dass es in unserem Land Menschen – Autochthone – gibt, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und deren Rente gerade noch für die Miete reicht? Warum gibt es bei uns „Tafeln“, die autochthone Menschen mit Nahrungsmitteln versorgen müssen, die Sozialindustrie jedoch dagegen Asylanten mit allen Vorzügen, die das System zu bieten hat, bewirtet? Hat der Staat nicht erst einmal die Pflicht, sich gegenüber seinen eigenen Bürgern korrekt zu verhalten? Muss sich, auch wenn das in den Ohren der „Antifa“ jetzt klingeln muss, eine Nation nicht erst einmal um das Eigene, um die Eigenen, sprich um die autochthonen Bürger kümmern und erst dann um alle anderen Probleme der Welt? Will Deutschland wirklich und dieses Szenario wird immer wahrscheinlicher, die ganze Welt finanzieren? Sollen dem Steuerzahler, dem Bürger, noch mehr Gelder abgepresst werden, um die Kosten dieses Sozialtourismus zu bezahlen?
Wer sich fragt, warum ausländische Fachkräfte, also diejenigen, die, so die Wirtschaftslobby, diesem Land angeblich so dringend fehlen, um eben dieses Land einen großen Bogen machen, der muss nur auf seine Lohnabrechnung schauen – ein Blick auf die Nebenkostenabrechnung der Miete kann auch nicht schaden. Warum soll ein bestens ausgebildeter Mensch nach Deutschland kommen, wo es doch Länder gibt, in denen er nicht die halbe Welt ernähren muss und dementsprechend mehr Netto vom Brutto behält?
In einem Land, in dem es (Un)Sitte geworden zu sein scheint, erfolgreich gegen Kindergärten und Kinderspielplätze zu klagen, werden ausgerechnet diejenigen von der Systempresse zu „Rechtsradikalen“ erklärt, die schlicht und ergreifend berechtigte Angst vor Ausländerkriminalität haben. Gäbe es z. B. Pläne ein Asylbewerberheim in einer sog. „gehobenen Wohngegend“ zu eröffnen, würden deren Anwohner Rechtsanwälte mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen. Dass deren Erfolgsaussichten aufgrund des Arguments der „Wertminderung“ nicht schlecht sein dürften, weiß auch der Staat. Das ist ja der Grund dafür, dass er diese Heime dort plant, wo die Menschen über keinen teuren juristischen Beistand verfügen.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wie Deutschland auf die steigenden Zahlen der „Asylbewerber“ reagieren kann. Entweder das Asylrecht wird reformiert, vulgo abgeschafft oder die Verantwortlichen müssen die Spreu vom Weizen trennen. Dazu gehören z. B. Schnellgerichte an Flughäfen und Grenzübergängen und die konsequente Abschiebung bei Ablehnung des Asylantrags.
Ersteres will aus gutem Grund wohl niemand. Zweiteres wird durch den fehlenden politischen Willen verhindert. Auch über die Gründe dafür kann man nur spekulieren.