Die Zwangsabgabe in Höhe von monatlich 17,50 Euro für die Hofberichterstattung des polit-medialen Kartells ist, so lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auch von den Bürgern zu entrichten, die über keine Geräte verfügen, um die Propagandasendungen zu empfangen.
Das Urteil zeigt einmal mehr das Abhandenkommen der Grenze zwischen Recht und staatlicher Willkür, geht es um die Durchsetzung politischer Ziele. Zu diesem Zweck benötigt das System ein mit finanziellen Mitteln üppig ausgestattetes Propagandainstrument, um den Bürger auf Linie zu halten und mit Mainstreaminformationen zu versorgen, die in der Regel an der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorbeigehen, jedoch den Machtanspruch und die Posten der Herrschenden sichern.
Der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeistes hat die Entscheidung des Gerichts zwar befürchtet, dessen Begründung, dass in Deutschland 100 Prozent der Haushalte ein TV-fähiges Gerät hätten und deshalb die Abgabe pauschal erhoben werden darf, beweist jedoch, wie verkommen der Herrschaftsapparat ist und wie willig die Justiz dieses Treiben unterstützt.
Für den Staat, dem aufgrund aktueller Gutmenschenattitüde in naher Zukunft das Geld auszugehen droht, eröffnen sich durch dieses Urteil weitreichende Möglichkeiten zur Sanierung der Finanzen. Eine Abgabe für Autofahrer bei Passieren von Tankstellen wäre denkbar, denn immerhin besitzen sie ein Gerät, dass die Aufnahme von Kraftstoff ermöglicht. Oder, noch besser, jeder Bürger zahlt in Zukunft die KFZ-Steuer, denn es besteht der dringende Verdacht – die passenden Statistiken werden von regimetreuen Instituten nachgeliefert – dass sich jeder Deutsche ein Auto leisten könnte.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein politisches und hat – die GEZ Gebühren sind eindeutig Zwangsgebühren und alleine deswegen bereits verfassungswidrig. Kein Artikel des Grundgesetzes lässt Zwang als Rechtsform zu – damit staatlichen Diebstahl legitimiert. Rechtsprechung sieht anders aus.