Die Sache mit der Loyalität

Wenn, wie in Bayern geschehen, die deutsche Justiz sich wieder einmal von der Islamlobby vorführen lässt und aus Angst, als fremdenfeindlich, islamophob oder gar rassistisch – seit wann ist der Islam eine Rasse? – zu gelten, ein Urteil zugunsten islamischer religiöser Befindlichkeiten fällt, dann kann man getrost daran zweifeln, dass Justitia blind sein soll.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare in Bayern für ungültig erklärt und damit der Klägerin, Aquila S., die – besonders pikant – sowohl die deutsche als auch die pakistanische Staatsbürgerschaft besitzt, Recht gegeben, die die Auflage des Oberlandesgericht München, dass bei Auftritten mit Außenwirkung „keine Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale getragen werden dürfen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung einzuschränken“, als Eingriff in ihre religiöse Freiheit verstand.

So weit, so schlecht. Wenn der Deutsch-Pakistanerin so viel an ihrer „religiösen Freiheit“ liegt, dann wäre es doch angebracht, diese in einem Land auszuleben, das von Frauen das Tragen von Kopftüchern in der Öffentlichkeit verlangt.

Wieder einmal fragt sich der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeistes, wem im Ernstfall die Loyalität derjenigen gilt, die aus einem islamischen Land zu uns kommen und die Freiheiten eines sich unsicher gewordenen Systems dahingehend benutzen, sukzessive islamische Spielregeln einzufordern. Wenn, wie im Fall der Deutsch-Pakistanerin, das Beharren auf einem Stück Stoff, das voll von islamischen Konnotationen ist, eine so große individuelle Bedeutung besitzt, dann ist das wohl eher die Scharia und weniger deutsches Recht, was die Klägerin, natürlich mit finanzieller Unterstützung des Islamlobby, im Hinterkopf hat.

Eigentlich ist der Fall klar, nur wissen das die richterlichen Hasenfüße in Augsburg wohl nicht. Die Pakistanerin wörtlich: Ich kann auch nicht kurzzeitig das Kopftuch ablegen, das verbietet mir die Scharia.“ In diesem Fall, liebe Schleiereule, suchst du dir besser einen anderen Job. Richterin an einem deutschen Gericht kann, besser gesagt, darf nun einmal niemand werden, der die Scharia über deutsches Recht stellt.

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