Das Bundesverfassungsgericht kippt das Kopftuchverbot und macht damit den Weg frei, zu einer weiteren Eskalationsstufe der Islamisierung Deutschlands. Pauschale Kopftuchverbote an öffentlichen Schulen sind also verfassungswidrig. Das ist umso merkwürdiger, da doch gerade das Kopftuch moslemischer Frauen der Beweis ist, dass die islamischen Landnehmer eines garantiert nicht im Sinn haben: sich an die deutsche Gesellschaft mit ihren Werten und Normen, ihren Spielregeln und Freiheiten anzupassen. Das Urteil des BVG bestärkt diese Gruppe leider darin, weitere Ausnahmen zu fordern.
Liest man sich die Begründung des Gerichts durch, dann muss der autochthone Bürger schier erschrocken sein über die Meinung des höchsten deutschen Gerichts. Mit einem Federstrich macht das Gericht Schluss mit einer Jahrhunderte währenden Entwicklung und legt die Axt an die Basis der Gesellschaft.
„Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung.“
Wenn jetzt also der Islam gefördert werden soll, kann das nichts anders bedeuten, als die Einführung der Scharia durch die Hintertür.
Es ist eine Verhöhnung jedes aufgeklärten Bürgers, wenn die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ – darauf ist das ganze Gemeinwesen samt Schulsystem aufgebaut – für grundgesetzwidrig erklärt wird, die Sonderwünsche einer lautstarken Minderheit innerhalb der Minderheit – kopftuchtragende Musliminnen – dagegen zum schützenswerten Gut erhoben wird.
Da wird der deutschen Gesellschaft von der islamischen Lobby eine Diskussion aufgezwungen, die bereits vor Jahren zu den Akten gelegt wurde. Sollte etwa der lange Kampf der Frauen um Gleichstellung und gesellschaftliche und religiöse Freiheit umsonst gewesen sein. Sind unsere Großmütter und Mütter etwa für die „Freiheit“ kopftuchtragender Lehrerinnen auf die Straße gegangen?
Das Kopftuch islamischer Frauen ist und bleibt ein religiöses Unterdrückungssymbol. Es ist das Bekenntnis zu einer Religion, die weder die individuelle Freiheit noch die religiöse Selbstbestimmung anerkennt.
Es ist erschütternd, dass nicht nur die Politik ethnische und religiöse Spannungen in unserem Land provoziert. Jetzt schlägt auch die Justiz diesem fatalen Weg ein.
Derweil graben die islamischen U-Boote bereits weiter
„Die Einschränkung im Urteil, dass das Verbot «verfassungskonform einzuschränken» sei, wenn der Schulfrieden wegen des Tragens eines Kopftuches gestört würde, sei nur bedingt hinnehmbar, da dafür objektiv nachvollziehbare Gründe bekannt gemacht werden müssten und diese gleichzeitig keine religiöse Diskriminierung darstellen dürften“
so jedenfalls die Vorsitzende des Liberal Islamischen Bundes Lamya Kaddor.
Übrigens, es findet in Deutschland keine Islamisierung statt!