Kann sich noch jemand an die Zeit erinnern, in der Recht und Gesetz sowohl für den Bürger als auch für die von ihm gewählten Volksvertreter galt? Nicht zuletzt besteht der Sinn der Gesetzgebung darin, das Individuum vor der Willkür des Staates zu schützen. Diese sinnvolle und notwendige Konstruktion nannte man Rechtsstaat. Davon ist derzeit nicht viel übrig geblieben.
Die Regierung agiert längst wie ein Haufen gesetzloser Halunken, die sich ihre Regeln, die weit entfernt von dem sind, was man als legal versteht, schaffen und damit die Gesellschaft und den Staat unterminieren.
Wozu bedarf es eines Parlamentes, wenn die oberste Führung nach Gutsfrauenart Entscheidungen trifft, die den Kern des Gemeinwesens zerstören? Wozu bedarf es einer Opposition, die sich nur noch als Durchwinker betätigt und damit den Zerfall des Rechtsstaates sekundiert? Wozu brauchen wir eigentlich noch die „Vierte Macht“? Presse, Rundfunk und Fernsehen sind, bis auf wenige Ausnahmen längst der verlängerte Arm der Regierung und freiwillig zu reinen Hofberichterstattern mutiert.
Ein weiteres trauriges Beispiel für die Taschenspielertricks der herrschenden Clique ist die semantische Spielerei mit dem Begriff Obergrenze. Selbige soll es bezüglich der Aufnahme von hauptsächlich muslimischen Invasoren nicht geben, trotzdem jedoch pro Jahr maximal 200.000 Personen, wie es amtlich heißt, „aus humanitären Gründen und beim Familiennachzug aufgenommen werden.“
Was für eine Farce. Eine Obergrenze, die nicht so genannt werden darf und pro Jahr weitere 200.000 Menschen – in der Regel ungebildet – aus dem islamischen Krisenbogen, die sich durch eine weitaus höhere Fertilität auszeichnen als die wohlstandsverwahrlosten Autochthonen. Man muss kein Einstein sein, um sich ausrechnen zu können, wann der Moment gekommen ist, an dem das Sozialsystem Deutschlands unter dieser Last zusammenbricht. Nicht umsonst gibt die Regierung keine belastbaren Zahlen über die bereits jetzt anfallenden Kosten bekannt.
Wäre Deutschland noch ein Rechtsstaat, würde seine Grenzen schützen und darüber wachen, wer unser Land betreten darf, dann hätten wir das Problem „Flüchtling“ erst gar nicht. Jeder sog. „Asylsuchende“ kommt, wenn er deutschen Boden betreten will, aus einem sicheren Drittland und kann und muss – wenn Recht und Gesetz Geltung haben – abgewiesen und zurückgeschickt werden.
Im Klartext heißt das, Deutschland könnte sich, da durchaus die humanitäre Pflicht besteht, wirklich verfolgten Menschen zu helfen, sehr wohl die Rosinen aus dem Teig der modernen Völkerwanderung herauspicken und den Menschen helfen, die über die Voraussetzungen verfügen, sich erfolgreich bei uns zu integrieren. Dazu gehört Bildung, die Akzeptanz unserer Lebensweise und religiöse Unauffälligkeit.
Eine Zahl, die keine Zahl ist und auf keinen Fall Obergrenze genannt werden darf. Damit bleibt eigentlich, so das Fazit des aufmerksamen Beobachters des politischen Zeitgeistes, alles so wie es ist. Niemand wird an der Grenze abgewiesen, wer mal drin ist bleibt auch drin und abgeschoben wird schon gar nicht. Alles wie gehabt.
Aber, so ein böser Gedanke, vielleicht besteht der Sinn der Zahl 200.000 ja auch darin, nicht eine Obergrenze, sondern vielmehr eine Untergrenze zu definieren….