Der angewandte Irrsinn in der längst aus dem Ruder gelaufenen Flüchtlings- und Asylpolitik treibt mitunter solche Blüten des Wahnsinns, dass dem durch die zahlreichen politischen Fehlentscheidungen der jüngsten Vergangenheit wahrlich hart gesottenen aufmerksamen Beobachter des politischen Zeitgeistes immer öfter nur noch ein resignierendes Schulterzucken bleibt.
Ein 30-jähriger Somali, nach eigenen Aussagen in seiner Heimat als Atomphysiker tätig, wegen mehrerer Delikte – Körperverletzung – in Untersuchungshaft sitzend, erhält, dank Paragraph drei des Asylbewerberleistungsgesetzes, auch in U-Haft über 100 Euro „Taschengeld“ im Monat. Zum Vergleich: Ein normaler – autochthoner – Häftling erhält 33 Euro.
Eine andere dringend benötigte Fachkraft aus Syrien – ebenfalls wegen krimineller Aktivitäten in Untersuchungshaft – sollte, als der Haftbefehl aufgehoben wurde, nicht mehr in seine alte Unterkunft nach Neustadt zurück, sondern nach Darmstadt. Da das offizielle Credo, geht es um „Flüchtlinge“, inzwischen „Alles für die Asylbewerber“ lautet, fuhr der zukünftige Rentensicherer mit offiziellem Segen und einem Taxi von Neustadt nach Darmstadt. Die Kosten, so der Chef der Kasseler Taxizentrale, lagen bei „gut 400 Euro“.
Wer sich überlegt, wie Autochthone, die chronisch krank sind und z. B. regelmäßig zur Dialyse fahren müssen, sich zu mehreren in einen Wagen quetschen müssen, weil der liebe Sozialstaat nix Knete hat, der kann angesichts solcher Fälle wie der Fachkraft aus Syrien nur mit Mühe seine Faust in der Tasche halten.