Der Fall Cornelius Gurlitt steht wie kein anderer für das problematische Verhältnis zwischen Rechtsstadt auf der einen und Justiz und Politik auf der anderen Seite. Die unrühmliche Rolle beider letztgenannten zeigt einmal mehr der „Abschlussbericht“ der „Taskforce Schwabinger Kunstfund“, der nach eigenen Aussagen doch eher nur ein „Arbeitsbericht“ darstellt.
Eine kurze Erinnerung an den Auslöser der „Affäre Raubkunst“, die, wie weiland die Sau, mit großer medialer Hype durchs Dorf getrieben wurde. Bei Gurlitt wurden im September 2010 anlässlich einer Zollkontrolle während einer Zugfahrt von Zürich nach München 9000 Euro gefunden. Pikanterweise ist es bis zu einer Höhe von 10.000 Euro absolut legal in die Schweiz ein- oder auszureisen ohne die Menge Bargeld anzumelden.
Fazit: Ein Bürger steht unter Generalverdacht, wenn er Bargeld mit sich führt. In Zeiten, in denen polit-wirtschaftliche Kreisen offen darüber diskutieren, Bargeld generell zu verbieten und als Zahlungsmittel nur noch virtuelles Geld in Form von Kreditkarten gelten zu lassen, ist die Causa Gurlitt ein bestürzendes Zeichen fortschreitender staatlicher Willkür.
Die daraufhin folgenden Ermittlungen – inklusive Durchsuchung der Privaträume Gurlitts – führten zur Beschlagnahme der vorgefundenen Sammlung seitens der Augsburger Staatsanwaltschaft. Das seitdem Feuilleton und Kunstszene beherrschende Thema war „Raubkunstsammlung“ und somit Cornelius Gurlitt medial zum Abschuss freigegeben.
Jetzt liegt besagter „Arbeitsbericht“ vor, und siehe da, von „Raubkunstsammlung“ keine Spur, sondern von der ganzen Sammlung – 1200 Bilder, davon 500 „verdächtige“ Werke – sind gerade mal fünf als Raubkunst identifiziert worden. Da dürften in den Magazinen deutscher Museen wohl einige mehr zu finden sein…
Die Moral von der Geschichte? Wenn ein bis dato unbescholtener Bürger in die Fänge des polit-juristischen Kartells gerät, dann kann er nur verlieren. Cornelius Gurlitt, der im Laufe der Affäre verstarb, erfuhr das am eigenen Leib.