Wenn die Badeverordnung Wellen schlägt

Bis nach Amerika schlägt das Burkini-Verbot in der bayerischen Gemeinde Neutraubling Wellen. Einer 70-jährigen Muslima war dort das Baden mit der durch die Vorschriften einer archaischen Wüstenreligion „züchtigen“ Bekleidung eines Ganzkörperkondoms verboten worden. Wäre dieser Fall in einem Land ohne offizielle Erregungskultur trotz fortwährender Islamisierungsversuche seitens des Organisierten Moslemtums aufgetreten, hätte ein Blick in die gültige Badeverordnung genügt, um kurz und schmerzlos eine Entscheidung zu treffen. Besagte Badeverordnung schreibt nämlich vor, dass das Baden nur mit normaler Schwimmbekleidung erlaubt ist. Punktum.

Da der an sich läppische Vorfall jedoch in Dummdeutschland, ein Land, dessen gutmenschlich engagierter polit-medialer Komplex sich gern in der Rolle eines willigen und gehorsamen Dhimmitums gefällt, sprich den Forderungen islamischer Interessenvertreter bereits wohlwollend entgegenkommt, bevor sie ihrerseits überhaupt welche gestellt haben, geschehen ist, schlägt die Erregung Wellen, die sogar die Diskussion in den USA über gescheiterte Integration von Muslimen in die freie westliche Gesellschaft anheizt.

Focus-online hat die scheue 70-jährige zum Thema Burkini befragt und deren Antworten sprechen Bände über die fortschreitende Islamisierung unserer Heimat. Der aufmerksame Beobachter des politischen Zeitgeistes hat allerdings seine ganz persönliche Meinung zum Thema fortschreitender Landnahme des Islam.

„Für mich persönlich ist das eine religiöse Pflicht. Das Bedeckungsgebot des Islams möchte, dass ich meinen Körper und meine Haare in Gegenwart von Menschen, die nicht zu meiner Familie gehören, verhülle – um nicht belästigt zu werden.“

DaBdpZ: Religion gehört in die Kirche, oder, wie in diesem Fall, in die Moschee. Nicht jedoch in die Badeanstalt. Kein Autochthoner würde eine 70-jährige faltige Alte belästigen. Bei den Gläubigen der „einzig wahren Religion“ bin ich mir da nicht so sicher….

„Viele Frauen und Mädchen möchten zudem gar nicht am geschlechtergemischten Schwimmen teilnehmen.“

DaBdpZ: Dafür sind die religiösen Gesinnungstaliban des Organisierten Moslemtums verantwortlich.

„Doch die Regel zeigt: Die jungen Leute sind viel aufgeschlossener – die sind ja auch bunter aufgewachsen.“

DaBdpZ: Die jahrelang betriebene Gehirnwäsche linksrotgrüner Gesellschaftsingenieure hat in diesem Fall leider ganze Arbeit geleistet.

„Wenn einzelne Personen mich nicht mögen, kann ich damit umgehen. Aber wenn sich eine Stadtverwaltung gegen das Tragen von islamkonformer Badekleidung ausspricht, dann wird eine ganze Gesellschaftsgruppe diskriminiert.“

DaBdpZ: Zum Glück ist der Burkini noch keine, laut Badeverordnung, übliche Badebekleidung. Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist z. B. das Duschen des Körpers Pflicht. Wie soll das funktionieren, wenn zwischen Seife und Haut ein Stück Textil die Hygiene verhindert? Bereits die Vorstellung bezüglich des Muffs, nicht unter den Talaren, sondern unter der Verhüllung von Muslimas ist erregend, ekelerregend.

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