Eindeutige Aussagen zur „Flüchtlingspolitik“

„Angela Merkel hat das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt.“

„Das Volk ist stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität.“

„… staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung.“

„Wenn Flüchtlingswellen mit ungehinderter Wucht andere Staaten überfluten, dann werden nicht nur deren überkommene normative Regelwerke zur Disposition gestellt, sondern dann könnten diese buchstäblich lawinenartig mitgerissen werden.“

„Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verdankt, strukturell verändern (…). Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Nationalstaates dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar.“

„Die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Grenzen für alle offen zu halten, hat keine demokratische Legitimation.“

Diese Aussagen stimmen wohl mit der Meinung großer Teile des Volkes überein, stammen jedoch aus einem Buch, in dem 16 renommierten Staatsrechtler der Bundeskanzlerin vorwerfen, mit ihrer einsamen Entscheidung, die deutschen Grenzen für die unkontrollierte Landnahme überwiegend muslimischer „Flüchtlinge“ zu öffnen, den Boden des Grundgesetzes verlassen zu haben. Auf gut Deutsch heißt das dann wohl, dass Merkel schlichtweg kriminell gehandelt hat.

Frage: Wann folgt dem Resümee der Juristen endlich die notwendige Strafanzeige?

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