Kleiner Mann, was nun?

Nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits am 12.06.2017 das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, im Klartext Zensurparagraph, einer vernichtenden Kritik unterzogen hat, fand heute, nach drei Stunden Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, eine weitere „Exekution“ bezüglich der Rechtskonformität des Maas´schen Überwachungs- und Kontrollmechanismus statt. Zehn Sachverständige und sieben davon halten das Gesetz schlicht für verfassungswidrig. Peinlich, peinlich für den Justizminister. Aber jede Wette, das Ding wird durchgepeitscht, zumal die ersten Razzien gegen abweichende Meinungen bereits durchgeführt werden. Wie groß muss die Angst des regierenden Kartells vor der eigenen Bevölkerung sein?

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