Rundfunk-Zwangsgebühren sind verfassungsgemäß

Wer, bitteschön, hat ein anderes Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der zwangsweise erhobenen „Demokratieabgabe“ erwartet?

„Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an“, so das oberste Gericht. Ist doch prima, wann kommt endlich die Bäckereiabgabe, unabhängig davon ob ich Brötchen esse oder nicht? Oder besser noch die „Qualitätsjournalismussteuer“, damit der Bürger, ob er die Zeitungen liest oder nicht, immer weiß, was das polit-mediale Kartell gerade als Wahrheit ausgibt.

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